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Ratgeber Steuern, Stand Oktober 2026

Ehegattenschaukel: Wann lohnt sich der Verkauf einer vermieteten Immobilie an den Ehepartner?

Ein Ehegatte verkauft eine vermietete Immobilie zum Verkehrswert an den anderen. Der Käufer schreibt den neuen, höheren Kaufpreis ab und setzt die Darlehenszinsen ab, Grunderwerbsteuer fällt zwischen Ehegatten nicht an. Das funktioniert nur nach mehr als zehn Jahren Haltedauer und nur als echter Verkauf wie unter Fremden.

Stand: 3. Oktober 2026. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. English version

Was die Ehegattenschaukel ist

Bei der Ehegattenschaukel verkauft ein Ehegatte eine vermietete Immobilie mit notariellem Kaufvertrag zum Verkehrswert an den anderen. Das Eigentum wechselt, der Kaufpreis wird gezahlt, und der kaufende Ehegatte beginnt als neuer Eigentümer mit neuen Anschaffungskosten. Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten gleichgestellt.

Der Hebel ist die Abschreibung. Eine vor vielen Jahren gekaufte Wohnung wird auf den damaligen Preis abgeschrieben. Nach dem Verkauf zum heutigen Wert schreibt der Käufer den heutigen Preis ab, und wenn er den Kauf finanziert, sind auch die Zinsen Werbungskosten. Weil der Verkauf zwischen Ehegatten von der Grunderwerbsteuer befreit ist und der Verkäufer nach zehn Jahren keinen Veräußerungsgewinn versteuert, kostet die Schaukel selbst nur Notar und Grundbuch.

Nicht zu verwechseln ist sie mit der Güterstandsschaukel. Dort wechselt ein Ehepaar den Güterstand, um Vermögen schenkungsteuerfrei zu übertragen. Das ist Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung. Die Ehegattenschaukel ist eine einkommensteuerliche Gestaltung für vermietete Immobilien.

Die vier Regeln, auf denen sie beruht

Bei Zusammenveranlagung muss der Verlust nicht bei einem bestimmten Ehegatten ankommen, denn Einkünfte und Verluste beider werden zusammengerechnet. Die Schaukel verschiebt also kein Einkommen. Sie ersetzt eine alte, kleine Bemessungsgrundlage durch eine neue, große.

SteuerWirkung des VerkaufsVorschrift
GrunderwerbsteuerKeine. Der Erwerb durch den Ehegatten oder Lebenspartner des Verkäufers ist befreit§ 3 Nr. 4 GrEStG
Einkommensteuer des VerkäufersKeine, wenn zwischen dem eigenen Kaufvertrag und dem Verkauf mehr als zehn Jahre liegen. Innerhalb der Frist ist der Gewinn steuerpflichtig, die bisherige AfA wird hinzugerechnet§ 23 EStG
Abschreibung des KäufersBeginnt neu auf den Gebäudeanteil des neuen Kaufpreises zuzüglich Notar und Grundbuch, mit 2, 2,5 oder 3 Prozent je nach Fertigstellungsjahr§ 7 Abs. 4 EStG
Darlehenszinsen des KäufersIn voller Höhe Werbungskosten, soweit der Kauf finanziert ist§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG
Was ein Verkauf zwischen Ehegatten ändert, mit der Vorschrift je Zeile. Zusammenstellung: LDP Group, Stand Oktober 2026

Rechenbeispiel: warum der Effekt oft kleiner ist als versprochen

Eine Wohnung, 2012 für 200.000 EUR einschließlich Kaufnebenkosten gekauft, Gebäudeanteil 80 Prozent, Baujahr 1995. Heute ist sie 400.000 EUR wert. Ehegatte A verkauft sie zu diesem Preis an Ehegatte B. Grenzsteuersatz des Paares: 42 Prozent.

PositionVor dem VerkaufNach dem Verkauf
AfA-Bemessungsgrundlage (Gebäudeanteil 80 Prozent)160.000 EUR326.400 EUR
Abschreibung pro Jahr bei 2 Prozent3.200 EUR6.528 EUR
Zusätzliche Abschreibung pro Jahr3.328 EUR
Steuerersparnis pro Jahr bei 42 Prozentrund 1.400 EUR
Einmalige Kosten: Notar und Grundbuch8.000 EUR
Jahre, bis die Abschreibung allein die Kosten eingespielt hatrund 5,7
Eigene Beispielrechnung mit den genannten Annahmen. Notar und Grundbuch mit rund 2 Prozent des Kaufpreises, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Quelle: LDP Group

Das ist die ehrliche Größe des Abschreibungseffekts im einfachen Fall: rund 1.400 EUR im Jahr gegen 8.000 EUR Einmalkosten. Er wird größer, wenn sich der Wert vervielfacht hat, wenn der Gebäudeanteil hoch ist oder wenn ein Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer und damit einen höheren Satz belegt (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG).

Die Zinsen sind der zweite Hebel und der, der am häufigsten überverkauft wird. Nimmt Ehegatte B die 400.000 EUR zu 4,0 Prozent auf, kostet das erste Jahr 16.000 EUR Zinsen und spart 6.720 EUR Steuer. Ein Darlehen, das nur für den Abzug aufgenommen wird, kostet also mehr, als es bringt: Das Finanzamt erstattet 42 Cent je Euro Zins. Anders ist es nur, wenn der Haushalt diese Schuld ohnehin trägt, etwa weil Ehegatte A mit dem Kaufpreis ein privates Darlehen tilgt, dessen Zinsen nicht abziehbar sind. Dann zahlt der Haushalt dieselben Zinsen wie zuvor und setzt sie ab. Genau diesen Teil prüft das Finanzamt am genauesten.

Was das Finanzamt verlangt: ein echter Verkauf wie unter Fremden

Verträge zwischen nahen Angehörigen werden steuerlich anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, ernsthaft gewollt, tatsächlich durchgeführt und fremdüblich sind (Fremdvergleich). Hat eine Gestaltung keinen anderen Zweck als den Steuervorteil, behandelt § 42 AO sie als Missbrauch und besteuert so, als hätte es sie nicht gegeben. Für die Schaukel heißt das:

  • Verkehrswert. Der Kaufpreis entspricht dem Verkehrswert, belegt durch ein Gutachten. Ein höherer Preis bläht die Abschreibung auf und wird gekürzt, ein niedrigerer ist zum Teil Schenkung.
  • Notarvertrag und Grundbuch. Ein echter Kaufvertrag mit Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten und der Eintragung des kaufenden Ehegatten als Eigentümer.
  • Der Kaufpreis fließt. Per Überweisung aus eigenen Mitteln des Käufers oder aus einem Darlehen auf seinen Namen. Eine Umbuchung ohne Zahlung ist kein Verkauf.
  • Kein Rückfluss. Schenkt oder überweist der Verkäufer den Kaufpreis an den Käufer zurück oder wird damit dessen Darlehen getilgt, ist der Verkauf ein Kreislauf und fällt unter § 42 AO.
  • Finanzierung zu üblichen Bedingungen. Ein Bankdarlehen ist der sauberste Nachweis. Ein Darlehen des verkaufenden Ehegatten ist möglich, braucht aber einen schriftlichen Vertrag, marktüblichen Zins, Sicherheiten und tatsächlich geleistete Zahlungen.
  • Die Vermietung läuft weiter. Der Käufer tritt in die Mietverträge ein und erklärt die Mieteinnahmen. Ein Grund jenseits der Steuer, etwa Nachlassplanung oder die Aufteilung von Vermögen zwischen den Ehegatten, hilft und gehört in die Akte.

Der Bundesfinanzhof wendet § 42 AO auf Übertragungen zwischen Ehegatten an, wenn der andere Ehegatte nur zwischengeschaltet ist, und lehnt ihn ab, wenn der Erwerber als echter Eigentümer mit eigenem wirtschaftlichem Interesse handelt (Urteil vom 10. Juli 2019, X R 21-22/17, ein Fall zur Grundstückserschließung). Die Grenze verläuft am Sachverhalt, deshalb zählt die Dokumentation so viel wie der Vertrag.

Kosten und Risiken

  • Notar und Grundbuch. Rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, bei jeder Schaukel. Makler und Grunderwerbsteuer fallen nicht an.
  • Die zehn Jahre sind nicht um. Innerhalb der Frist ist der Verkauf für den Verkäufer steuerpflichtig wie ein Verkauf an Fremde, einschließlich der bereits geltend gemachten AfA. Die Schaukel ist eine Gestaltung für länger gehaltene Objekte.
  • Eine neue Zehnjahresfrist beginnt. Der Käufer schafft am Tag des Vertrags an. Ein Verkauf an Dritte in den folgenden zehn Jahren ist steuerpflichtig.
  • Das bestehende Darlehen. Eine Grundschuld mit laufendem Kredit muss abgelöst oder mit Zustimmung der Bank übernommen werden. Die vorzeitige Ablösung in der Zinsbindung kostet eine Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Die Bank prüft den Käufer. Der kaufende Ehegatte braucht Einkommen und Bonität, um das neue Darlehen allein zu tragen.
  • Schenkungsteuer. Ein Preis unter dem Verkehrswert teilt die Übertragung in Verkauf und Schenkung. Der Freibetrag zwischen Ehegatten beträgt 500.000 EUR in zehn Jahren (§ 16 ErbStG), und nur der entgeltliche Teil schafft neue Anschaffungskosten.
  • Drei-Objekt-Grenze. Ein Verkauf zum Verkehrswert kann auf die Grenze von drei Objekten in fünf Jahren zählen, ab der das Finanzamt einen gewerblichen Grundstückshandel annimmt. Wer in den letzten Jahren schon verkauft hat, lässt das vorher prüfen.
  • Die 15-Prozent-Grenze beginnt neu. In den drei Jahren nach dem Kauf werden Renovierungen über 15 Prozent der neuen Gebäude-Anschaffungskosten aktiviert und nicht sofort abgezogen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
  • Das Eigentum wechselt wirklich. Die Wohnung gehört danach dem anderen Ehegatten, bei einer Scheidung und im Erbfall. Eine Gestaltung, die nur funktioniert, wenn sich in der Ehe nie etwas ändert, ist keine Steuergestaltung, sondern eine Wette.

Für wen sie passt und für wen nicht

Sie passt zu Ehepaaren mit einer seit mehr als zehn Jahren gehaltenen, günstig gekauften oder weitgehend abgeschriebenen vermieteten Immobilie, deren Wert deutlich gestiegen ist, mit hohem Grenzsteuersatz, stabilem Einkommen des Käufers und einem Anlass, das Objekt ohnehin zu übertragen. Sie passt nicht zu einem vor wenigen Jahren gekauften Objekt, zu Paaren, die jede Liquidität brauchen, und zu Eigentümern, die bald an Dritte verkaufen wollen.

Wer heute seine erste Kapitalanlage kauft, braucht die Ehegattenschaukel nicht als Kaufargument und muss jetzt nichts dafür einrichten. Sie ist ein Termin im Kalender: Zehn Jahre nach dem Notartermin lässt sich die Frage stellen, zusammen mit der Alternative, steuerfrei zu verkaufen. Was sich heute entscheiden lässt, ist, auf wessen Namen gekauft wird. Das ist eine Frage von Einkommen, Finanzierung und Erbfolge und gehört vor dem Kauf zum Steuerberater.

Die LDP Group berät nicht steuerlich. Die steuerliche Struktur eines Kaufs über die LDP Group wird mit der Partnerkanzlei Helm & Partner oder dem eigenen Steuerberater des Kunden festgelegt; die LDP Group koordiniert die Immobilienseite. Ein Verkauf zwischen Ehegatten braucht Steuerberater, Gutachter und Notar, in dieser Reihenfolge.

Grenzen dieser Seite

  • Wir sind ein Immobilienunternehmen, keine Steuerberater oder Rechtsanwälte. Die Seite beschreibt die Regeln mit Stand Oktober 2026 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
  • Das Rechenbeispiel ist eine eigene Illustration. Es lässt Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, die Miete, die Kaufpreisaufteilung im Einzelfall und die Kosten des Gutachtens außer Acht.
  • Ob das Finanzamt einen konkreten Verkauf anerkennt, hängt am Sachverhalt: Preis, Zahlung, Finanzierung und Verwendung des Geldes. Eine verbindliche Auskunft des Finanzamts ist möglich und gebührenpflichtig.
  • Die Behandlung von Verkäufen an Angehörige bei der Drei-Objekt-Grenze und die Anforderungen an eine kürzere Nutzungsdauer werden im Einzelfall entschieden und haben sich schon geändert.
  • Wie der Wohnsitz- oder Heimatstaat eines Eigentümers mit Auslandsbezug die Übertragung behandelt, haben wir nicht geprüft.

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Double-Opt-in. Wir verarbeiten Ihre E-Mail-Adresse und bei einer Berechnung die oben angezeigten Werte, um das Angeforderte zu senden; siehe unsere Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was ist die Ehegattenschaukel?

Der Verkauf einer vermieteten Immobilie von einem Ehegatten an den anderen zum Verkehrswert. Der Käufer schreibt die neuen, höheren Anschaffungskosten ab und kann die Darlehenszinsen absetzen. Der Verkauf ist nach § 3 Nr. 4 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit, und der Verkäufer versteuert den Gewinn nicht, wenn er die Immobilie länger als zehn Jahre gehalten hat.

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ein Ehegatte an den anderen verkauft?

Nein. Nach § 3 Nr. 4 GrEStG ist der Erwerb durch den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Verkäufers von der Grunderwerbsteuer befreit. Notar und Grundbuch kosten trotzdem rund 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises, weil der Verkauf beurkundet und der neue Eigentümer eingetragen werden muss.

Wie viel Steuern spart die Ehegattenschaukel?

Weniger, als viele Rechner nahelegen. In unserem Beispiel bringt eine für 200.000 EUR gekaufte und für 400.000 EUR an den Ehegatten verkaufte Wohnung 3.328 EUR zusätzliche Abschreibung im Jahr, rund 1.400 EUR Steuer bei 42 Prozent, gegen 8.000 EUR Einmalkosten. Der Zinsabzug hilft nur, wenn der Haushalt das Darlehen ohnehin tragen würde.

Erkennt das Finanzamt einen Verkauf zwischen Ehegatten an?

Ja, wenn es ein echter Verkauf wie unter Fremden ist: notarieller Vertrag, Verkehrswert als Kaufpreis, tatsächlich gezahlter Kaufpreis, Finanzierung zu üblichen Bedingungen und kein Rückfluss des Geldes an den Käufer. Eine Gestaltung ohne anderen Zweck als den Steuervorteil gilt nach § 42 AO als Missbrauch und wird steuerlich nicht beachtet.

Kann man die Schaukel wiederholen?

Theoretisch nach weiteren zehn Jahren, weil für den Käufer am Tag des Vertrags eine neue Haltefrist beginnt. Jede Runde kostet erneut Notar und Grundbuch und muss für sich als echter Verkauf zum Verkehrswert bestehen. Ein Rückverkauf innerhalb von zehn Jahren ist für den verkaufenden Ehegatten steuerpflichtig.

Geht das auch bei einer selbst genutzten Immobilie?

Die Ehegattenschaukel zielt auf vermietete Immobilien, denn nur dort gibt es Abschreibung und Zinsabzug. Bei einer selbst genutzten Immobilie entfällt der Effekt. Für das Familienheim gibt es eigene schenkungsteuerliche Regeln, die mit dieser Gestaltung nichts zu tun haben.

Quellen

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