Grundsteuer berechnen
Zwei Werte bestimmen Ihre Grundsteuer: der Messbetrag aus Ihrem Bescheid und der Hebesatz Ihrer Gemeinde. Beides eingeben, fertig: der Rechner zeigt Jahres- und Monatsbetrag, die Reform 2025 ist unten erklärt.
Kostenlose Erstberatung anfragenFormel nach der Reform 2025: Grundsteuerwert → Steuermesszahl → Grundsteuermessbetrag (steht auf Ihrem Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt) × Hebesatz Ihrer Gemeinde. Bei Vermietung ist die Grundsteuer über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegbar. Illustrative Beispielrechnung: die tatsächlichen Konditionen hängen von Objekt, Profil und Bank ab. Keine Finanz- oder Steuerberatung.
So funktioniert dieser Rechner
Seit der Reform 2025 läuft die Berechnung in drei Schritten: Das Finanzamt bewertet das Grundstück nach dem Modell Ihres Bundeslands (Grundsteuerwert), wendet die Steuermesszahl an (Ergebnis: Grundsteuermessbetrag, steht auf Ihrem Grundsteuermessbescheid), und die Gemeinde multipliziert mit ihrem Hebesatz.
Der Hebesatz ist die große lokale Stellschraube: mehrere hundert Prozent, von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich, und viele Kommunen haben ihn für 2025/26 erneut angepasst. Vor dem Kauf immer den aktuellen Satz auf der Gemeinde-Website prüfen.
Für Vermieter ist die Grundsteuer umlagefähig: In Standardmietverträgen geht sie über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter über. Sie trifft die Leistbarkeit der Mieter, nicht Ihre Nettorendite, Leerstandszeiten ausgenommen.
Häufige Fragen
Wie berechnet sich die Grundsteuer nach der Reform?
Grundsteuerwert (Ländermodell) × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, dann × Hebesatz der Gemeinde = Jahressteuer. Die Länder nutzen unterschiedliche Modelle; Bayern etwa besteuert die Fläche statt des Werts.
Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A, B und C?
Grundsteuer B ist der Normalfall für bebaute und bebaubare Grundstücke, also für Wohnungen und Häuser. Grundsteuer A gilt für Land- und Forstwirtschaft. Grundsteuer C können Gemeinden seit der Reform auf baureife, unbebaute Grundstücke erheben.
Wo finde ich meinen Grundsteuermessbetrag?
Auf dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts aus der Reform-Neubewertung. Beim Kauf lassen Sie sich in der Due Diligence den aktuellen Grundsteuerbescheid des Verkäufers zeigen.
Kann die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden?
Ja. Sie zählt zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und geht in Standardmietverträgen über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter über.
