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Notar

Der neutrale Beurkundungsjurist. Der neutrale, staatlich bestellte Jurist, der jeden Immobilienkauf in Deutschland beurkunden muss. Der Notar entwirft den Vertrag, verliest ihn beim Termin vollständig und wickelt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ab.

Der Notar ist von Gesetzes wegen unparteiisch, er vertritt die Transaktion, nicht eine der Parteien. Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG; mit Grundbuch ca. 2 % des Kaufpreises, üblicherweise vom Käufer getragen) und nicht verhandelbar. Einen Aufpreis für einen besseren Notar gibt es also nicht, großen Wert hat aber einer, der auf Englisch arbeitet.

Verbraucher haben Anspruch auf den Vertragsentwurf 14 Tage vor der Unterschrift. Wer kein Deutsch spricht, unterschreibt mit vereidigtem Dolmetscher oder zweisprachiger Urkunde; Fernkäufe laufen über eine notarielle Vollmacht.

Notarkosten beim Hauskauf: die Rechnung

Die Gebühren sind bundesweit einheitlich im GNotKG festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis: grob 1,5 % für den Notar (Beurkundung, Vollzug, Treuhandtätigkeiten) plus rund 0,5 % für das Grundbuchamt (Vormerkung, Eigentumsumschreibung), zusammen ca. 2 %. Beim Kauf für €400.000 sind das rund €8.000. Wird eine Grundschuld für die Finanzierung bestellt, kommen dafür weitere Notar- und Grundbuchgebühren hinzu (bei €320.000 Grundschuld einige hundert Euro).

Da die Kosten gesetzlich fixiert sind, gibt es keinen teuren oder günstigen Notar: Auswahlkriterium ist die Arbeitsweise, für internationale Käufer vor allem Englisch und Erfahrung mit Vollmachts-Fernkäufen. Alle Erwerbsnebenkosten auf einen Blick: Kaufnebenkosten.

Häufige Fragen

Was kostet der Notar beim Hauskauf?

Notar und Grundbuch zusammen ca. 2 % des Kaufpreises, gesetzlich festgelegt im GNotKG: bei €400.000 rund €8.000. Die Bestellung einer Grundschuld für die Bank kostet zusätzlich einige hundert Euro.

Wer zahlt die Notarkosten: Käufer oder Verkäufer?

Üblicherweise der Käufer, so regelt es praktisch jeder Kaufvertrag. Nur die Kosten für die Löschung alter Belastungen des Verkäufers trägt dieser selbst.

Kann man Notarkosten sparen oder verhandeln?

Nein, die Gebühren sind gesetzlich fixiert und bei jedem Notar identisch. Sparpotenzial gibt es nur indirekt: etwa Beurkundung von Kauf und Grundschuld in einem Termin und keine unnötigen Vertragsänderungen nach Entwurfsversand.

Muss ich für die Beurkundung nach Deutschland reisen?

Nein. Der Kauf kann über eine notarielle Vollmacht abgewickelt werden; im Ausland erteilte Vollmachten brauchen in der Regel eine Apostille oder konsularische Beglaubigung. Viele unserer Kunden kaufen vollständig aus dem Ausland.

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