Hausgeld
Die monatliche Zahlung an die WEG. Die monatliche Zahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG für Gebäudebetrieb, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage. Typisch €3–5/m² im Monat; nur Teile davon sind auf Mieter umlegbar.
Das Hausgeld schlägt direkt auf die Nettorendite durch: Von €300 monatlich decken vielleicht €200 mieterumlagefähige Betriebskosten ab, während Verwaltungsgebühren und Rücklagenzuführung (ca. €50–100) bei Ihnen bleiben. Rechnen Sie stets netto nach Abzug des nicht umlegbaren Hausgelds.
Ein verdächtig niedriges Hausgeld deutet oft auf eine unterfinanzierte Rücklage hin: aufgeschobene Instandhaltung kommt später als Sonderumlage zurück. Prüfen Sie Wirtschaftsplan und Rücklagenstand in den WEG-Unterlagen.
Wie hoch ist das Hausgeld und woraus besteht es?
Typisch sind €3 bis €5 pro Quadratmeter und Monat, bei einer 70-m²-Wohnung also grob €210 bis €350. Drei Blöcke stecken darin: die Betriebskosten des Gebäudes (Heizung, Wasser, Hausdienste, Versicherungen), die Verwaltervergütung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage. Die genaue Aufteilung steht im Wirtschaftsplan der WEG.
Für die Renditerechnung zählt nur der nicht umlagefähige Teil: Verwaltung und Rücklagenzuführung bleiben beim Eigentümer, die Betriebskosten reichen Sie über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter durch. Durchrechnen können Sie das mit unserem Mieteinnahmen-Steuerrechner und dem Rental Yield Calculator.
Häufige Fragen
Was ist das Hausgeld?
Die monatliche Zahlung jedes Wohnungseigentümers an die WEG für Betrieb, Verwaltung und Instandhaltungsrücklage des Gebäudes. Es wird von der Eigentümerversammlung über den Wirtschaftsplan beschlossen.
Wie hoch ist das Hausgeld im Durchschnitt?
Typisch €3 bis €5 pro m² und Monat, je nach Ausstattung (Aufzug, Tiefgarage), Alter und Rücklagenpolitik. Auffällig niedrige Werte sind oft ein Warnsignal für unterfinanzierte Rücklagen.
Zahlt das Hausgeld der Mieter oder der Vermieter?
Der Eigentümer zahlt das volle Hausgeld an die WEG. Die umlagefähigen Betriebskosten darin holt er sich über die Nebenkostenabrechnung vom Mieter zurück; Verwaltung und Rücklage bleiben bei ihm.
Ist das Hausgeld steuerlich absetzbar?
Bei Vermietung ja: Die nicht umlagefähigen Teile sind sofort Werbungskosten. Die Rücklagenzuführung wirkt erst, wenn die WEG das Geld tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt.
