LDP Group - German Real Estate Investment
Insights / Glossar / Auflassungsvormerkung
Glossar

Auflassungsvormerkung

Der Käuferschutz im Grundbuch. Die Grundbucheintragung, die den Käufer zwischen Unterschrift und Eigentumsübergang schützt: Nach ihrer Eintragung kann der Verkäufer nicht mehr wirksam an Dritte verkaufen oder das Objekt zu Ihren Lasten belasten.

Sie ist der Grund, warum deutsche Käufe keine Titelversicherung brauchen: Nach der Vormerkung kann selbst ein betrügerischer Zweitverkauf oder eine Insolvenz des Verkäufers Ihren Eigentumsanspruch nicht mehr verdrängen.

Der Notar lässt sie unmittelbar nach der Unterschrift eintragen und bestätigt sie, bevor Ihr Geld fließt: eine von mehreren Fälligkeitsvoraussetzungen im Standardvertrag.

So läuft die Eintragung ab

Unmittelbar nach der Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung der Vormerkung beim Grundbuchamt. Je nach Amt dauert die Eintragung wenige Tage bis mehrere Wochen. Erst wenn sie im Grundbuch steht (Abteilung II) und die übrigen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar den Kaufpreis an. Als Käufer zahlen Sie also nie ungesichert.

Mit der späteren Eigentumsumschreibung hat die Vormerkung ihren Zweck erfüllt und wird gelöscht; die Löschung bewilligt der Notar im Rahmen der Abwicklung, ein eigener Antrag von Ihnen ist nicht nötig.

Was kostet die Auflassungsvormerkung?

Die Eintragung kostet eine halbe Gebühr nach GNotKG, bemessen am Kaufpreis: bei €400.000 gut €400. Sie ist Teil der üblichen Notar- und Grundbuchkosten von insgesamt ca. 2 % des Kaufpreises und wird nicht separat verhandelt.

Rückauflassungsvormerkung und Eigentumsverschaffungsvormerkung

Eigentumsverschaffungsvormerkung ist der juristische Oberbegriff: eine Vormerkung, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsverschaffung sichert. Die Auflassungsvormerkung beim Immobilienkauf ist ihr häufigster Anwendungsfall.

Die Rückauflassungsvormerkung wirkt in die Gegenrichtung: Sie sichert einen Rückübertragungsanspruch des Verkäufers oder Schenkers ab. Üblich ist sie bei Schenkungen (z. B. Rückforderung bei Verkauf oder Insolvenz des Beschenkten) und bei Grundstücksverkäufen von Kommunen oder Bauträgern mit Bauverpflichtung. Für Käufer wichtig: Eine bestehende Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch schränkt die Verkehrsfähigkeit ein und gehört vor dem Kauf geklärt.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Eintragung der Auflassungsvormerkung?

Je nach Grundbuchamt wenige Tage bis mehrere Wochen. Der Kaufpreis wird erst fällig, nachdem der Notar die Eintragung bestätigt hat: Verzögerungen gehen daher nicht zu Ihren Lasten.

Was ist eine Rückauflassungsvormerkung?

Eine Vormerkung, die den Anspruch des früheren Eigentümers auf Rückübertragung sichert, typisch bei Schenkungen mit Rückforderungsrechten oder kommunalen Verkäufen mit Bauverpflichtung. Sie schützt also den Veräußerer, nicht den Käufer.

Was kostet die Auflassungsvormerkung?

Eine halbe Gebühr nach GNotKG, bemessen am Kaufpreis: bei €400.000 gut €400, enthalten in den üblichen ca. 2 % Notar- und Grundbuchkosten.

Wann wird die Auflassungsvormerkung gelöscht?

Mit der Umschreibung des Eigentums auf Sie ist die Vormerkung erledigt und wird im Zuge der Abwicklung gelöscht. Kümmern müssen Sie sich darum nicht, das erledigt der Notar.

Verwandte Begriffe

Fragen Sie uns: kostenlose Erstberatung

Dieses Glossar in anderen Sprachen